Anmeldung am Gymnasium für die Klassenstufen 5, 6 und 10 für das Schuljahr 2024/25
In der Zeit vom 07. bis 13. März besteht die Möglichkeit, sich am Gymnasium Stadtroda für das Schuljahr 2024/25 anzumelden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Sie müssen Ihr Kind persönlich für das Gymnasium anmelden (durch Terminvereinbarung, online oder per Briefform). Haben Sie die Abgabe der Aufnahmeformulare per Briefform gewählt, können Sie sich an der Schule zeitnah eine Anmeldebestätigung abholen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Sekretariat. Die Anmeldung geschieht nicht automatisch.
Neu! Unter Angabe einer Erst- und einer Zweitwunschschule wird die Anmeldung bei der Erstwunschschule abgegeben. Um das Verfahren gemäß §§ 139a bis 139c ThürSchO für die Sekundarstufe I durchführen und besser koordinieren zu können, wird Ihnen eine Anmeldebestätigung ausgehändigt. Dieser Nachweis ist an der Grund- oder Gemeinschaftsschule Ihres Kindes abzugeben.
Für die Anmeldewoche erfolgt für die persönliche Abgabe der Unterlagen eine Terminvergabe. Bitte klicken Sie dazu folgenden Link an! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schudeja (Sekretariat, Haus 1), unter 036428 62018 oder über E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!an.
Sie können uns die vollständig ausgefüllten Formulare auch auf postalischem Wege zukommen lassen.
Bitte senden Sie diese nicht per E-Mail!
- Donnerstag, 07.03.- Freitag, 08.03.2024- von 13.30 bis 18.00 Uhr
- Samstag, 09.03.2024 - von 09.30 bis 11.00 Uhr
- Montag, 11.03.2024 - von 13.30 bis 16.15 Uhr
- Dienstag, 12.03.2024 - von 13.30 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch, 13.03.2024 - von 13.30 bis 16.00 Uhr
Staatliches Gymnasium „J. H. Pestalozzi“ Stadtroda, Schlossstr. 15, 07646 Stadtroda
Wichtige Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen finden Sie hier: Formulare
Einzureichen sind folgende Unterlagen: Benötigte Unterlagen (Thüringer Schulordnung § 130(1)), TMBJS
- Schülerdaten-Erfassungsbogen: Neuaufnahme an einer weiterführenden Schule
- Bogen zur Datenschutzinformationspflicht
- das Zeugnis zum Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres in Kopie und wenn notwendig die Empfehlung nach § 128 Abs. 3 ThürSchO im Original
- das Zeugnis über den Realschulabschluss ist im Fall von § 125 Abs. 3 unverzüglich nach Erhalt nachzureichen.
- Nachweis der Masernschutzimpfung (wenn der Nachweis schon an einer GS im SHK abgeben wurde, ist dies nicht notwendig)
- bei getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern bitten wir darum, die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorzulegen.(Anlage 1)
- Anlage 2: bei Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunft
Rechtliche Grundlagen
Für die Aufnahme ins Gymnasium gelten folgende rechtliche Regelungen:
Thüringer Landesrecht „Aufnahme in das Gymnasium“ (Thüringer Schulordnung § 124–135 ff)
- Informationen zur Schullaufbahn in Thüringen
- Hinweise und Elternbrief zum Übertritt
- Häufig gestellte Fragen zum Gymnasium (Thüringer Schulportal)
Bücherzettel
- Schüler mit sonderpädagogischem Gutachten erhalten ggf. einen zweiten Büchersatz – bitte vermerken Sie dies deutlich auf dem Bücherzettel!
- Bitte beachten Sie bei Selbstkauf, dass Änderungen am Buchzettel bis zum Schuljahresende erfolgen können. Diese werden hier veröffentlicht.
Weitere Termine:
- Elternversammlung für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler: 22.05.2024
- Erster Schultag Schuljahr 24/25: 01.08.2024
Wir freuen uns auf euch/Sie.
Das Lehrerteam des JHP Gymnasiums