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Folgende Sonderregelungen sind auch für unsere Schule ab 26. Januar 2021 gültig:

In der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar 2021 sind Ferien, das Häusliche Lernen pausiert.
Alle Schüler:innen in Thüringen werden vom 1. bis zunächst 14. Februar 2021 im Häuslichen Lernen unterrichtet (Geltungsdauer der aktuellen Sondereindämmungsverordnung).
Ausnahmen: Schulabgängerklassen (12) können für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen Präsenzunterricht in Prüfungsfächern erhalten.
Mit Abschlussklassen (10-12) können auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchgeführt werden.
Für Kinder der Klassenstufen 5 bis 6 wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.

Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung (MNB):

Es besteht für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 wie auch für das gesamte Personal ab 26. Januar 2021 die Pflicht, im Unterricht und in der Notbetreuung eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen. In regelmäßigen Abständen ist eine Pause sicherzustellen. Ob es sich bei der MNB um Alltagsmasken oder medizinische Masken handelt, ist im schulischen Bereich zunächst nach Absprache mit dem zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) nachrangig.

Für die Schülerbeförderung sind die jeweils geltenden Vorgaben für den ÖPNV zu beachten.

Hinweise zur Testung:

Schulen in Thüringen können ab Montag, 18. Januar 2021, mit teilnehmenden Kassenärzten oder durch sie beauftragtem medizinischen Personal Testtermine in Schulen vereinbaren. Abgerechnet werden die Tests wie bisher vom Arzt bzw. der Ärztin gegenüber der KVT, finanziert werden sie vom Freistaat Thüringen. Die Schnelltests sollen in den Schulen stattfinden. Eine "Einwilligungserklärung zur Teilnahme an einem PoC-Antigen-Test zum Ausschluss einer COVID-19-Infektion" der Eltern ist bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern notwendig. Volljährige entscheiden selbst, ob sie sich testen lassen.

Der Kreis der Berechtigten bezieht sich derzeit nur auf Schülerinnen und Schüler der Schulabgängerklassen, die jeweils im Präsenzunterricht sind.

Aktuell gültige Verordnungen:

https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-11-09_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.pdf

Ausführliche Hinweise im Elternbrief vom 30.01.2021!