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Notbetreuung ab 27.4.2020

Aus der Präsentation zur Pressekonferenz des Ministers vom 21.04.2020

Notbetreuung

Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen erweitert. Sie steht zusätzlich offen für die Kinder:

■ von erwerbstätigen Alleinerziehenden;

■ von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;

■ des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;

■ von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen. Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen wird angepasst und ab dem 27. April 2020 auf zehn Kinder pro Gruppe bzw. Klasse oder Kurs beschränkt.

 

Ihren Bedarf für eine Notbetreuung Ihres Kindes zeigen Sie bitte über folgendes Formular an. Wir setzen uns dann umgehend telefonisch oder per Mail mit Ihnen in Verbindung. (Dieser Weg über das Formular ist für uns notwendig, da unsere Schule zurzeit keine Sekretärin hat.)

Das ausführliche Schreiben des Ministeriums zur Notbetreuung finden Sie hier.