Allgemeine Informationen zum Seminarfach
3.2. „Die Unterrichtsfächer am Gymnasium sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet.“
- Unterrichtsfächer: „Für Schülerinnen und Schüler, die in die Qualifikationsphase eintreten, wird
der Unterricht in Fächern mit erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau sowie dem
Seminarfach durchgeführt.“
„Im Seminarfach sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend zu selbstständigem Lernen und
wissenschaftlichem Arbeiten geführt werden, ihre Arbeitsergebnisse präsentieren und verteidigen.
In diesem Prozess werden problembezogenes Denken initiiert und geschult sowie Sozialformen
des Lernens trainiert. Diese verlangen sowohl Selbstständigkeit als auch Kommunikations- und
Teamfähigkeit und veranlassen die Schülerinnen und Schüler, über ihre Stellung in der
Arbeitsgruppe zu reflektieren.“
3.4. Fächerkombination: „Das Seminarfach und sechs Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau
sind zu belegen, Sport, eine weitere Fremdsprache, ein weiteres Fach aus dem mathematisch-
naturwissenschaftlich- technischem Aufgabenfeld, Kunsterziehung oder Musik, Religionslehre
oder Ethik sind belegungspflichtig.“
3.5. Hinweise: „Bei einem Rücktritt in der Qualifikationsphase setzt die Schülerin bzw. der Schüler die
bisherige Arbeit an der Seminarfacharbeit fort und nimmt im Rahmen der Prüfung der
Seminarfachgruppe am Kolloquium zur Seminarfacharbeit teil. Der/die Vorsitzende der
Prüfungskommission kann in begründeten Fällen eine andere Festlegung treffen.“
6.2. Die Qualifikation im Bereich der Prüfung: „Eingebracht werden
- Die Ergebnisse der Prüfungen in den drei schriftlich geprüften Fächern
- Das Ergebnis des vierten, mündlichen Prüfungsfaches und
- Das Ergebnis der Seminarfachleistung oder des fünften, mündlichen Prüfungsfaches.“
Anlage 2: Grundstruktur der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Nr. 12 Seminarfach 1,5 Wochenstunden