Login

 

 

Prüfungstermine

Informationen und Hinweise zur Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) in Thüringen 2018 für die Klassenstufe 10 Teil1

 

Besondere Leistungsfeststellung (BLF) in Thüringen 2018 für die Klassenstufe 10

Liebe Schülerin, liebe Schüler,

die folgenden Hinweise bzw. Informationen sollen  dir bei der Vorbereitung zu den Prüfungen zur Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) Orientierung geben und helfen.

Schülern am Gymnasium wird auf dem Jahreszeugnis eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der BLF teilgenommen haben und die Versetzungsbestimmungen nach § 51 der ThürSchulO erfüllen. Das bedeutet gleichzeitig, dass die erfolgreiche Teilnahme an der BLF nach § 81, Absatz(1) der ThürSchulO integrativer Bestandteil der Versetzung in die Klasse 11 ist. Die BLF findet im zweiten Schulhalbjahr statt.

  1. Ablauf

Die Meldung an den jeweiligen Klassenlehrer, in welcher Naturwissenschaft (Bi, Ch oder Ph)  und in welcher Fremdsprache (En, Fr, Ru) du geprüft werden willst, erfolgt bis 30.01.2018                                                                                                                             

Schriftliche BLF in den Fächern: 

  • Deutsch(210 Minuten, zentrale Aufgaben für Thüringen): 05.2018
  • Mathematik( 180 Minuten, zentrale Aufgaben für Thüringen): 05.2018
  • Biologieoder Chemie oder Physik (120 Minuten, Schüler wählt sich eines der Fächer):05.2018

An den Prüfungstagen haben die Schüler keinen weiteren Unterricht.

Vor Beginn der schriftlichen Prüfung werden die Schüler auf die Bestimmungen über Täuschungen und Täuschungsversuche nach § 63 Abs. 6 hingewiesen. (Teil 2: Ende April)

Mündliche BLF  in der ersten (En) oder zweiten Fremdsprache (Frz, Ru) Zeitraum: 30.05.- 06.06.2018

Auf Antrag des Schülers kann anstelle der Leistungsfeststellung in der ersten Fremdsprache eine Leistungsfeststellung in der zweiten Fremdsprache, in der er ab der Klassenstufe 5 oder 6 unterrichtet wurde, stattfinden. Die Leistungsfeststellung wird grundsätzlich als Partnerprüfung durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Prüfung in einer Dreiergruppe erlaubt (vgl. Besondere Leistungsfeststellung am Gymnasium, Erlass für das jeweilige Schuljahr2 ). Einzelprüfungen sind nur dann erlaubt, wenn es in dem zu prüfenden Jahrgang keinen zweiten Schüler gibt, der die Prüfung in der gewählten Fremdsprache (Französisch oder Russisch) ablegen will. Schulintern ist zu regeln, wer dem Schüler als Gesprächspartner in den Teilen I und III der BLF zur Verfügung steht.

Die mündliche BLF besteht aus drei Teilen (Interview, Präsentation und Gespräch).

  1. Interview: Dabei erfolgt die Lenkung des Gesprächs ausschließlich durch den Fachlehrer.
  2. Präsentation: Für diesen Teil erhält jede Gruppe eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten. Im Vorbereitungsraum liegen Wörterbücher zur Benutzung. Im Teil 2 sind die Ergebnisse der Arbeit aus der Vorbereitungszeit zu präsentieren, die auf der Grundlage der Aufgabenstellung und der visuellen Impulse erstellt worden sind.
  3. Gespräch: Hier besteht die Aufgabe darin, sich dialogisch zu Alltagsthemen und -situationen zu äußern. Dafür erhalten Sie ein vom prüfenden Fachlehrer vorbereitetes Arbeitsblatt mit visuellen Impulsen, aus denen Sie sich die für Ihre Gesprächsführung geeigneten auswählen können. Sollte ein Gruppenmitglied nicht zur Kommunikation bzw. Interaktion bereit oder in der Lage sein, führt das nicht zur Benachteiligung der anderen Gruppenmitglieder.

Für die Zusammensetzung der Gruppen ist der Fachlehrer verantwortlich. Die Prüfungsgruppen werden durch den/die Fachlehrer/in nach dem Zufallsprinzip bestimmt und einen Tag vor Beginn der mündlichen BLF veröffentlicht. Schüler aus dem  bilingualen Zweig bilden eine Hauptgruppe. Die Dauer der mündlichen BLF beträgt bei zwei Schülern in der Regel 20 – 30 Minuten, bei drei Schülern 30 – 40 Minuten. 

Die Bekanntgabe der Prüfungsaufgabe erfolgt 30 min vor der eigentlichen Prüfungszeit. Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. An diesem Prüfungstag haben die Schüler keinen weiteren Unterricht. 

 

Hilfsmittel bei der Prüfung:

  • Deutsch: Duden
  • Mathematik: CAS/ Taschenrechner, Tafelwerk, Duden
  • Biologie: Tafelwerk, Duden
  • Chemie: CAS/ Taschenrechner, Tafelwerk, Duden
  • Physik: CAS/ Taschenrechner, Tafelwerk, Duden
  • Englisch/Französisch/ Russisch: zweisprachiges Wörterbuch, Duden, Bildmaterial
  1. Bewertung

Die jeweilige BLF-Note wird in jedem BLF-Fach einzeln vergeben. Dazu erhält der Lehrer einen Bewertungsmaßstab (Punkteliste), der zwingend einzuhalten ist. Die schulinterne Punkteliste ist für die BLF nicht gültig. Die schriftlichen Leistungsfeststellungen werden vom Fachlehrer bewertet.  Bei der Bewertung mit der Note „mangelhaft“ (Note 5) oder „ungenügend“ (Note 6) wird eine Zweitkorrektur durchgeführt; bei  Abweichungen entscheidet der Schulleiter.

Mitteilung der Bewertung der schriftlichen BLF durch Klassenlehrer und Frau Dieban: 06.06.2018  

Einsichtnahme in die BLF-Ergebnisse im Fachunterricht: vom 07.06.-15.06.18

Den genauen Tag legt die Schulleitung fest.

  1. Verbesserung der Note

Auf Wunsch des Schülers (Mitteilung an den Oberstufenleiter) kann er in den Fächern der schriftlichen BLF eine zusätzliche mündliche Prüfung (mündlich, 15-20 Minuten, je 1 Schüler durch 2 Fachlehrer) beantragen.

Antragstellung für eine zusätzliche mündliche Prüfung bzw. schriftliche Erklärung über den Verzicht einer weiteren mündlichen Prüfung (Formular): 08.06.2018

Diesem Antrag geht in jedem Fall eine eingehende Beratung durch Frau Dieban voraus.

Zusätzliche mündliche Leistungsfeststellungen:  vom 11. -20.06.2018

Die Zusätzliche mündliche Prüfung ist in freier Rede zu absolvieren. Dabei wird nicht nur auf Kenntnisse (schon gar nicht auf auswendig gelernte), sondern auch auf Urteils- und Ausdrucksfähigkeit Wert gelegt.

Für die Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung gelten § 64 Abs. 3, 5, 6, 10 und 12 sowie § 66 entsprechend. Auch die zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellungen werden vom Fachlehrer bewertet, der Beisitzer führt das Protokoll und berät bei der Bewertung; für das Protokoll gilt § 64 Abs. 11 entsprechend.

Während der Vorbereitungszeit, die  in einem Extraraum unter Aufsicht stattfindet, kann der Prüfling  sich Aufzeichnungen anfertigen. Diese sind nur auf gestempeltem Papier, das  von der Aufsicht ausgegeben wird, anzufertigen. Während der mündlichen BLF, in der Prüfling etwa die Hälfte der Zeit zu der Frage sprechen muss, dürfen diese Aufzeichnungen als Gedächtnisstütze verwendet werden, jedoch sollten  diese nicht einfach vorgelesen werden.

Das Ergebnis der schriftlichen BLF geht zu 2/3 und das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Prüfung geht zu 1/3 in die Note der BLF ein. Bei ,5 entscheidet (zumeist) die Note der schriftlichen BLF.

  1. Versetzungsbestimmungen und Besonderheiten bei Wiederholung der Klasse 10

Die BLF gilt als bestanden (§ 51 Abs. 1 und 2 Satz 1 ThüSchO), wenn der Schüler

Abs. 1:

1.in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (4) erhalten hat oder

2. in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“(5) und im Übrigen keine schlechtere Note als

   „ausreichend“(4) erhalten hat oder

3. in höchstens einem Fach die Note „ungenügend“(6) erhalten hat, diese aber nach Absatz 2 ausglei-

    chen  kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ (4) erhalten hat oder

4. in höchstens zwei Fächern die Note „mangelhaft“ (5) erhalten hat, diese beiden Noten aber nach

    Absatz 2 ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ (4) erhalten hat.

Abs. 2:

Ein Ausgleich ist gegeben

1.für je eine Note „mangelhaft“(5) durch eine Note „gut“ (2) oder „sehr gut“ (1),

2. für eine Note „ungenügend“ (6) durch zwei Noten „gut“ (2) oder durch eine Note „sehr gut“(1).

Ausgleich:

Nur Schüler mit den Noten 5 bzw. 6 müssen ausgleichen. Eine 5 ist zulässig. Bei zweimal 5 oder einmal 6 kann man ausgleichen (siehe unten). Durch den Ausgleich kann eine zusätzliche mündliche Prüfung umgangen werden.

Nicht ausgleichen darf man, wenn man

  • mehr als zweimal 5 (mangelhaft)
  • mehr als einmal 6 (ungenügend)
  • eine 6 und eine 5 (ungenügend und mangelhaft)

1 BLF-Note 5 kann durch zweimal 3 oder eine 2 oder eine 1 ausgeglichen werden.

1 BLF-Note 6 kann durch zweimal 2 oder eine 1 ausgeglichen werden.

Die Bestimmungen beziehen sich auf die Fächer der BLF‐ Prüfungen. Somit ist ein Ausgleich auch nur innerhalb der BLF‐Noten möglich.

  1. Zeugnisnote

In die Berechnung der Zeugnisnote für das jeweilige BLF-Fach gehen die Note des Schuljahres (Jahresfortgangsnote) und die BLF-Note gleich gewichtet mit jeweils 50% ein.

Bei der Bildung der Note für das Schuljahr wird in den Fächern der BLF das Ergebnis der gesamten im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen (Jahresfortgangsnote) und das Ergebnis der BLF gleich gewichtet. Ergibt sich hierbei ein Bruchwert, gibt im Allgemeinen die Note der BLF den Ausschlag. Im Einzelfall gibt die Jahresfortgangsnote den Ausschlag, wenn sie nach dem Urteil des Fachlehrers der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach eher entspricht als die Note der Leistungsfeststellung. In den Fächern außerhalb der BLF gelten die Jahresfortgangsnoten als Noten für das Zeugnis. 

Findet in den Fächern der schriftlichen BLF auf Verlangen des Schülers eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung statt, gehen das Ergebnis der schriftlichen zu zwei Dritteln und das Ergebnis der mündlichen BLF zu einem Drittel in die Note der BLF für das jeweilige Fach ein

Besonderheiten bei der Wiederholung der Klasse 10

Am Ende der 10. Klasse können  folgende Konstellationen auftreten:

  1. Ein Schüler hat die besondere Leistungsfeststellung bestanden, aber anschließend das Klassenziel nicht erreicht, weil seine Leistungen den Versetzungsbedingungen  nicht genügen. 
  2. Ein Schüler hat die besondere Leistungsfeststellung nicht bestanden, aber seine Leistungen genügen den Versetzungsbedingungen.
  3. Ein Schüler hat die besondere Leistungsfeststellung nicht bestanden und seine Leistungen genügen nicht den Versetzungsbedingungen.

Folglich wird er in allen drei Fällen nicht versetzt. Die Bestätigung, eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung mit der bestandenen besonderen Leistungsfeststellung erreicht zu haben, wie man im Fall a) annehmen könnte, ist nicht möglich. Das ist im § 68, Abs. 1, Satz 1 der ThürSchulO eindeutig wie folgt formuliert:

„Dem Schüler am Gymnasium wird eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn er am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung nach Absätzen 2 bis 6 teilgenommen hat und den Versetzungsbedingungen genügt.“

Das bedeutet die erneute Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung bei Wiederholung der Klassenstufe 10 des Gymnasiums. Die Klassenstufe 10 kann auch an einer Regelschule wiederholt werden und dort die Realschulprüfung abgelegt werden.

  1. Rechenbeispiele
  • Schüler A hat folgende Noten: De 2, Ma 4, En 3 und Phy 2. Er hat bestanden.
  • Schüler B hat folgende Noten: De 2, Ma 4, En 5 und Phy 2. Er hat bestanden, da er eine 5 haben darf.
  • Schüler C hat folgende Noten: De 5, Ma 5, En 2 und Phy 2. Er hat bestanden, da er eine 5 durch die 2 in Englisch und die zweite 5 durch die 2 in Physik ausgleichen kann.
  • Schüler D hat folgende Noten: De 2, Ma 6, En 2 und Phy 3. Er hat bestanden, da er die 6 durch die 2 in Deutsch und die 2 in Englisch ausgleichen werden kann.
  • Schüler E hat folgende Noten: De 5, Ma 6, En 3 und Phy 2. Er hat nichtbestanden, da er eine 5 und eine 6 hat.
  • Schüler F hat folgende Noten: De 5, Ma 4, En 5 und Phy 5. Er hat nichtbestanden, da er mehr als zweimal 5 hat.
  • Schüler G hat folgende Noten: De 5, Ma 5, En 3 und Phy 3. Er hat nichtbestanden, da er nicht beide Noten 5 ausgleichen kann.
  1. Hinweise

In den Fächern der BLF werden im zweiten Schulhalbjahr keine Klassenarbeiten geschrieben. (§68, Absatz (4) der ThürSchulO)

Vorbereitung auf die BLF

Jeder Schüler hat sich selbstständig und eigenverantwortlich auf die BLF-Prüfungen vorzubereiten.

Die jeweiligen Fachlehrer informieren die Schüler zur Vorbereitung über die BLF-Prüfungsschwerpunkte. Nach Absprache bieten die Fachlehrer zur Vorbereitung Konsultationen an.

  • Deutsch: Frau SIGU/ Frau LANC
  • Mathematik: Frau ZEYM/ Herr BÄRT
  • Biologie: Frau SOSN/ Frau RIED
  • Chemie: Frau TEUT
  • Physik: Herr ZUNF/ Herr LANR
  • Englisch: Herr WAG/ Frau HEU
  • Französisch: Frau HILG
  • Russisch: Frau HEUE
  1. Quellen zum Nachlesen

Thüringer Schulordnung (PDF) (abgerufen am 2017-05-20)
http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf 

Viel Erfolg bei der Erlangung deines mittleren Schulabschlusses!

 

gez.: Xylander                                                                                gez.: Dieban

        Schulleiter                                                                                      Oberstufenleiterin

Stadtroda, 22.11.2017