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3.2. „Die Unterrichtsfächer am Gymnasium sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet.“

    

  • Unterrichtsfächer: „Für Schülerinnen und Schüler, die in die Qualifikationsphase eintreten, wird

       der Unterricht in Fächern mit erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau sowie dem

       Seminarfach durchgeführt.“

       „Im Seminarfach sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend zu selbstständigem Lernen und

       wissenschaftlichem Arbeiten geführt werden, ihre Arbeitsergebnisse präsentieren und verteidigen.

       In diesem Prozess werden problembezogenes Denken initiiert und geschult sowie Sozialformen

       des Lernens trainiert. Diese verlangen sowohl Selbstständigkeit als auch Kommunikations- und

       Teamfähigkeit und veranlassen die Schülerinnen und Schüler, über ihre Stellung in der

       Arbeitsgruppe zu reflektieren.“

 

3.4. Fächerkombination: „Das Seminarfach und sechs Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau

       sind zu belegen, Sport, eine weitere Fremdsprache, ein weiteres Fach aus dem mathematisch-

       naturwissenschaftlich- technischem Aufgabenfeld, Kunsterziehung oder Musik, Religionslehre

       oder Ethik sind belegungspflichtig.“

 

3.5. Hinweise: „Bei einem Rücktritt in der Qualifikationsphase setzt die Schülerin bzw. der Schüler die

       bisherige Arbeit an der Seminarfacharbeit fort und nimmt im Rahmen der Prüfung der

       Seminarfachgruppe am Kolloquium zur Seminarfacharbeit teil. Der/die Vorsitzende der

       Prüfungskommission kann in begründeten Fällen eine andere Festlegung treffen.“

 

6.2. Die Qualifikation im Bereich der Prüfung: „Eingebracht werden

  • Die Ergebnisse der Prüfungen in den drei schriftlich geprüften Fächern
  • Das Ergebnis des vierten, mündlichen Prüfungsfaches und
  • Das Ergebnis der Seminarfachleistung oder des fünften, mündlichen Prüfungsfaches.“

 

Anlage 2: Grundstruktur der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

              Nr. 12  Seminarfach   1,5 Wochenstunden